Privatgutachten sind zur Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens zweckdienlich, um Mangelbehauptungen substantiiert, eindeutig und qualifiziert vorzutragen, um das Prozessrisiko besser abzuschätzen und um die Höhe des Streitwertes zu beziffern.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, bestellt von der Handelskammer Bremen
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Privatgutachten sind zur Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens zweckdienlich, um Mangelbehauptungen substantiiert, eindeutig und qualifiziert vorzutragen, um das Prozessrisiko besser abzuschätzen und um die Höhe des Streitwertes zu beziffern.
Gerichtsgutachten werden im Auftrag von Gerichten im Rahmen von Zivil- oder Strafprozessen erstattet. Umfang und Inhalt des Gutachtenauftrags ergeben sich aus dem gerichtlichen Beweisbeschluss, an den der Sachverständige eng gebunden ist.
Sanierungskonzepte für Bestandsimmobilien von der Souterrainwohnung über Fassaden bis hin zu gesamten Wohnanlagen. Im Ergebnis werden dann die Prioritäten nach den einzelnen Notwendigkeiten festgelegt und gemeinsam mit dem Bauherrn besprochen.
Eine unabhängige Beweissicherung dient im Wesentlichen der Unterscheidung von Bestandsschäden zu neu hinzugekommenen Schäden. So lassen sich eventuell ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche zurückweisen.
Nach den anerkannten Regeln der Technik - hierzu gehören auch DIN-Normen, Richtlinien, technische Merkblätter sowie Verarbeitungshinweise der Industrie in einem Zusammenhang zur Fragestellung setzen, um somit eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise zu entwickeln. Im Ergebnis werden Gutachten als Stellungnahme zum Parteivortrag den Beteiligten zur Verfügung gestellt.
Die Gründe für Rechtsstreitigkeiten im Bauwesen sind vielfältig. Häufig wird über die Beschaffenheit der abgelieferten Werkleistung bzw. deren Vergütung gestritten. Hier kann die technische Einschätzung eines Sachverständigen zur Abschätzung des Prozessrisikos unter Hinzuziehung eines Baujuristen eine wertvolle Entscheidungshilfe für alle Baubeteiligten sein
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger,
für Schäden an Gebäuden, bestellt von der Handelskammer Bremen.
Abdichten von Bauteilen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB) gem. DIN 18195
Brandschadensanierung in kontaminierten Bereichen gem. BGR 128 und TRGS 524
1981 - Beton- und Stahlbetonbaumeister
1998 - Öffentliche Bestellung als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
BAU-SV.NET ist ein überregionales Netzwerk von öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen, die auf unterschiedlichen Sachgebieten tätig sind, um mit einer breiten Palette an Sachverständigen-Wissen im Bauwesen zu unterstützen.
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